Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Informationsrechte der Bürger gegenüber den Organen der EU gestärkt. Verweigern etwa EU-Kommissare die Einsicht in Verwaltungsdokumente, müssen sie die Gründe dafür auch konkret darlegen, wie der EuGH in einem Urteil vom Donnerstag entschied. Demnach reicht es nicht aus, wenn ein EU-Organ nur pauschal darauf verweist, dass die Verbreitung der Dokumente "den Entscheidungsprozess des Organs und den Schutz der Rechtsberatung ernstlich gefährdet hätte", heißt es im Urteil. (AZ: C 506/08 P)