Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Unterbringung eines Häftlings in Deutschland, der eine Woche lang nackt in einer Sicherheitszelle ausharren musste, als menschenunwürdige Behandlung gerügt. Der Entzug der Kleidung könne bei einem Häftling "Angst und Minderwertigkeitsgefühle" auslösen und sei dazu geeignet, ihn zu erniedrigen, stellte eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts am Donnerstag fest.