Der Fall des zu einer Haftstrafe verurteilten Waffenhändlers Karlheinz Schreiber muss in wesentlichen Teilen neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies den Fall am Dienstag an das Landgericht Augsburg zurück, das Schreiber im vergangenen Jahr wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt hatte. Das Landgericht muss nun klären, ob Schreiber überhaupt in Deutschland steuerpflichtig war und ob der Vorwurf der Bestechung - wie in erster Instanz entschieden - tatsächlich verjährt ist.