Eine falsche Anrede in der Ablehnung einer Bewerbung muss keine Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft sein. Dies entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf nach eigenen Angaben vom Dienstag im Fall einer Bewerberin mit Migrationshintergrund, die in einem Ablehnungsschreiben mit "Sehr geehrter Herr" angeredet worden war. (Az. 14 Ca 908/11)