Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Fall des Familienmordes von Eislingen die hohe Strafe gegen den Haupttäter Andreas H.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Fall des Familienmordes von Eislingen die hohe Strafe gegen den Haupttäter Andreas H. bestätigt. Der BGH verwarf in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss die Revision des jungen Mannes. Der zur Tatzeit 18-jährige Gymnasiast hatte 2009 seine Eltern und beiden Schwestern gemeinsam mit einem Freund aus Habgier erschossen.
Das Landgericht Ulm verhängte deshalb eine lebenslange Haftstrafe gegen ihn und stellte zugleich eine besondere Schwere der Schuld fest. Dies schließt eine vorzeitige Haftentlassung bereits nach 15 Jahren aus. Zudem ordnete das Gericht eine Überprüfung auf Sicherungsverwahrung nach Haftende an.
Die beiden jungen Männer hatten ihre Opfer mit insgesamt 30 Pistolenkugeln erschossen und die Tat laut Landgericht mit "extremer Gefühlskälte" geplant. Andreas H. habe das Millionenvermögen der Familie alleine erben wollen. Sein Freund und Mittäter Frederik B. war zu einer zehnjährigen Jugendstrafe verurteilt worden und hatte keine Revision eingelegt.