Der behindertengerechte Umbau einer Wohnung kann steuermindernd geltend gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn die Wohnung neu gekauft und der Umbau von Beginn an langfristig geplant wurde, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. (Az: VI R 16/10)