. .
News am 30.05.2012
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte

Finanzamt beteiligt sich an behindertengerechtem Wohnungsumbau

Der behindertengerechte Umbau einer Wohnung kann steuermindernd geltend gemacht werden.

Der behindertengerechte Umbau einer Wohnung kann steuermindernd geltend gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn die Wohnung neu gekauft und der Umbau von Beginn an langfristig geplant wurde, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. (Az: VI R 16/10)

AFP
 
 
Schlagwörter powered by wefind WeFind
AZ Bundesfinanzhof Finanzamt München VI R