Wer vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen bestimmter Pläne oder eines bestimmten Verhaltens haben will, muss dafür bezahlen. Die 2006 eingeführte Auskunftsgebühr ist nicht verfassungswidrig, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit zwei am Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen betonte. (Az: I R 61/10 und I B 136/10)