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News am 30.05.2012
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Finanzamt darf für Auskunft Geld verlangen

Wer vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen bestimmter Pläne oder eines bestimmten Verhaltens haben will, muss dafür bezahlen.

Wer vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen bestimmter Pläne oder eines bestimmten Verhaltens haben will, muss dafür bezahlen. Die 2006 eingeführte Auskunftsgebühr ist nicht verfassungswidrig, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit zwei am Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen betonte. (Az: I R 61/10 und I B 136/10)

AFP
 
 
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