Der Streit um die Gehaltserhöhung für die rund 46.000 Beamten und Angestellten der Europäischen Union geht weiter. Ihre Gehaltserhöhungen für 2010 wurden aufgrund der europaweiten Finanzkrise verringert.
Der Streit um die Gehaltserhöhung für die rund 46.000 Beamten und Angestellten der Europäischen Union geht in eine neue Runde. Die Absenkung der Erhöhung durch die Mitgliedsstaaten von 3,7 auf 1,85 Prozent wegen der Finanzkrise ist zwar rechtswidrig, wie am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Ob die EU-Länder nun aber mehr beschließen, blieb zunächst offen.
Zankapfel sind die Beamtengehälter für das Haushaltsjahr 2010: Die Kommission wollte die Gehälter um 3,7 Prozent erhöhen, die EU-Staaten protestierten wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise dagegen und halbierten die Zulage vor knapp einem Jahr kurzerhand auf 1,85 Prozent.
Die Kommission zog deshalb vor das oberste Europa-Gericht und bekam nun teilweise Recht: Nach dem Urteil des EuGH hatte der Ministerrat keinen Ermessensspielraum, um von der Gehaltserhöhung um 3,7 Prozent abzuweichen. Denn diese ergibt sich aus jahrzehntelang praktizierten Regeln: Berechnungsgrundlage für die Bezüge der EU-Beschäftigten ist die Gehaltsentwicklung in acht "Referenzmitgliedsstaaten", darunter auch Deutschland. Daraus ergibt sich für den fraglichen Zeitraum ein Plus von 3,7 Prozent, das entspricht geschätzten Mehrkosten von 220 Millionen Euro pro Jahr.
Die EU-Kommission begrüßte das Urteil und rief die EU-Staaten auf, nun die Gehaltserhöhung um 3,7 Prozent nachträglich umzusetzen. Ob dies geschieht, ist nach Angaben von EU-Diplomaten aber offen. Theoretisch könnten sich die Mitgliedstaaten auch stur stellen, da ihnen keine Sanktionen drohen. Rechtlich wäre das ein Novum.
Eine andere Möglichkeit wies die Kommission zurück: Sie will keinen neuen Gehaltsvorschlag vorlegen, welcher die Folgen der Wirtschaftskrise berücksichtigt. Denn einen Abschlag müssen die Beamten nur bei einer "plötzlichen und schweren Krise" hinnehmen. Die jetzige Finanzkrise dauere aber schon Monate, wenn nicht Jahre, sagte ein Kommissionssprecher. Deshalb sehe die Kommission grundsätzlich keine Notwendigkeit, die Krisenklausel anzuwenden.
Bis der Streit zwischen den Institutionen gelöst ist, bleibt es nach dem Luxemburger Urteil bei der zunächst beschlossenen Gehaltserhöhung von 1,85 Prozent. Derzeit liegen die Netto-Gehälter von Beamten bei der EU-Kommission zwischen 2550 Euro, etwa für eine Sekretärin, und 17.700 Euro für den Leiter einer Generaldirektion.
Die Haushaltskontroll-Expertin im Europaparlament, Inge Gräßle (CDU), forderte, die quasi-automatische Erhöhung der Bezüge zu ändern: "In Zeiten der Wirtschafts- und Währungskrise ist das eine ganz schlechte Nachricht für alle Steuerzahler", betonte sie.
Zur Frage einer möglichen Befangenheit der Luxemburger Richter wollte sich die Kommission nicht explizit äußern. Denn auch die Richter-Gehälter würden bei einer nachträglichen Anpassung um 3,7 Prozent steigen.