Das Bundesfinanzministerium will die vom Bundesfinanzhof erzwungene steuerliche Berücksichtigung von Ausbildungskosten nach einem Medienbericht deckeln. Wie der "Spiegel" am Sonntag unter Berufung auf einen Vermerk des Finanzministeriums vorab berichtete, sollen die Kosten für die erste Berufsausbildung oder das Erststudium zwar wie vom Bundesfinanzhof im August entschieden steuerlich absetzbar sein. "Der abziehbare Betrag wird aber sowohl der Höhe nach als auch der Berücksichtigungsdauer nach gedeckelt", heiße es weiter in dem Vermerk.