Die Deutsche-Post-Billigtochter First Mail hat im Rechtsstreit um eine von der Bundesnetzagentur angeordnete Portoerhöhung erneut eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied am Dienstag, First Mail müsse seine "zu niedrigen Preise im Sinne eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs" anheben. Die Niedrigpreis-Strategie von First Mail solle den Wettbewerb zugunsten der Deutschen Post und zu Lasten anderer Wettbewerber einschränken, befand das Gericht in dem unanfechtbaren Beschluss. (Az. 13 B 1082/11)