Der Künstler Christo hat das alleinige Recht, Bilder seiner Kunstwerke zu verkaufen. Das entschied das Landgericht Berlin in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Danach hat eine Berliner Fotoagentur nicht das Recht, beispielsweise Fotos vom verhüllten Reichstag oder der verhüllten Pariser Brücke "Pont Neuf" zu vertreiben. (AZ 16 O 484/10)