Die Fluglotsen dürfen am Donnerstag laut einer Gerichtsentscheidung in erster Instanz nicht wie geplant streiken. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main untersagte am Mittwochabend die Arbeitsniederlegungen per einstweiliger Verfügung und gab damit einem entsprechenden Antrag der Deutschen Flugsicherung (DFS) statt. Eine der Forderungen der Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF) in dem Arbeitskampf sei rechtswidrig, hieß es zur Begründung.