Im Berufungsprozess um einen sogenannten WM-Planer von 2006 hat das Landgericht Berlin den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt und zwei weitere NPD-Funktionäre am Donnerstag vom Vorwurf der Volksverhetzung und Beleidigung freigesprochen worden. In erster Instanz war Voigt im April 2009 vom Amtsgericht Tiergarten noch zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die beiden NPD-Funktionäre hatten Bewährungstrafen von sieben und zehn Monaten erhalten. Dagegen legten die drei NPD-Funktionäre Berufung ein.