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News am 30.05.2012
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Früherer Bundeswehr-Soldat mit Schmerzensgeldklage gescheitert

Ein früherer Zeitsoldat der Bundeswehr, der eine Krebserkrankung auch auf eine Strahlenbelastung als Radarmechaniker zurückführt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Ein früherer Zeitsoldat der Bundeswehr, der eine Krebserkrankung auch auf eine Strahlenbelastung als Radarmechaniker zurückführt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte am Mittwoch in einem Berufungsverfahren ein entsprechendes Urteil des Landgerichts. Schmerzensgeld kann nach Überzeugung des Gerichts nur zugesprochen werden, wenn ein vorsätzliches Dienstvergehen vorliegt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Richter hätten in dem Fall aber keine vorsätzliche Verletzung von Amtspflichten erkannt. Der Mann habe aber Versorgungsansprüche.

AFP