Ein von Hartz-IV-Empfängern geerbtes Vermögen gilt rechtlich als Einkommen.
Ein von Hartz-IV-Empfängern geerbtes Vermögen gilt rechtlich als Einkommen. Es ist daher auf die laufenden Hartz-IV-Leistungen anzurechnen, bekräftigte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az.: B 14 AS 101/11 R)
von Volkessen1234: In Gold investieren, lohnt das eigentlich noch? Ist nicht eher davon auszugehen, dass der Goldpreis auf Dauer wieder sinken wird?
von KayZombie: Mit welchen Tricks kann ich herausfinden, ob ein freier Finanzberater tatsächlich unabhängig arbeitet?
von Johannes Jung: Wo kann ich online billige Ballkleider bestellen? Ich möchte für einen einzigen Event kein Vermögen ausgeben!
Sie kennen die Antwort? Beantworten Sie die Frage hier oder senden Sie selber eine Frage