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News am 30.05.2012
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Geerbtes Vermögen wird im Hartz-IV-Bezug zum Einkommen

Ein von Hartz-IV-Empfängern geerbtes Vermögen gilt rechtlich als Einkommen.

Ein von Hartz-IV-Empfängern geerbtes Vermögen gilt rechtlich als Einkommen. Es ist daher auf die laufenden Hartz-IV-Leistungen anzurechnen, bekräftigte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az.: B 14 AS 101/11 R)

AFP
 
 
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