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News am 30.05.2012
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Geldstrafe für EasyJet wegen Diskriminierung Behinderter

Ein Strafgericht in Bobigny bei Paris hat EasyJet am Freitag zu einer Geldstrafe von 70.

Ein Strafgericht in Bobigny bei Paris hat EasyJet am Freitag zu einer Geldstrafe von 70.000 Euro verurteilt, weil die Billig-Airline drei Behinderten den Flug verweigert hatte. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die in der Weigerung einen "Angriff auf die Menschenwürde" sah.

AFP
 
 
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