Ein Strafgericht in Bobigny bei Paris hat EasyJet am Freitag zu einer Geldstrafe von 70.000 Euro verurteilt, weil die Billig-Airline drei Behinderten den Flug verweigert hatte. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die in der Weigerung einen "Angriff auf die Menschenwürde" sah.