Wer über das Internet versucht, Beschäftigte auf unlautere Weise abzuwerben, muss mit Geldstrafen rechnen. Das Landgericht Heidelberg verurteilte am Freitag den Mitarbeiter eines Unternehmens, weil er sich in über die Internet-Geschäftsplattform Xing verschickten Nachrichten an Mitarbeiter eines Wettbewerbers abfällig über diesen äußerte. Der Verurteilte muss drei Viertel der Gerichtskosten tragen und 600 Euro an den Kläger zahlen. Zudem muss er die Anwaltskosten des Klägers begleichen, der zunächst erfolglos eine Unterlassungserklärung verlangt hatte. (Az: 1 S 58/11)