Im Berufungsprozess zu den tödlichen Anschlägen in der südindischen Wirtschaftsmetropole Mumbai im Jahr 2003 hat ein Gericht die verhängten Todesurteile bestätigt. Die drei Attentäter, die wegen Mordes, Terrorismus und der Bildung einer krimineller Vereinigung angeklagt sind, verdienten wegen der außergewöhnlichen Schwere der Tat die "extreme Strafe", erklärten die Richter von Mumbais Oberstem Gericht am Freitag. Bei der Explosion von in Taxis versteckten Sprengsätzen waren im August 2003 am symbolträchtigen Gateway of India und in einem Goldmarkt 52 Menschen ums Leben gekommen.