Gemeinden müssen für ihre Dienstleistungen an andere Organe der öffentlichen Hand künftig Mehrwertsteuer erheben, wenn diese Leistungen auch von Privatfirmen erbracht werden können. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil und stärkte damit Unternehmen, die mit der öffentlichen Hand konkurrieren. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass die bislang übliche Nichtbesteuerung von Leistungen öffentlicher Körperschaften untereinander zu einer Wettbewerbsverzerrung führen könne. (Az.2011 V R 41/10 )