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News am 30.05.2012
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Gericht verbietet Krematorium in Gewerbegebiet

In Gewerbegebieten dürfen keine Krematorien mit Abschiedsraum betrieben werden.

In Gewerbegebieten dürfen keine Krematorien mit Abschiedsraum betrieben werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Zur Begründung hieß es, dass ein Krematorium mit Abschiedsraum "ein Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen" sei. Dies vertrage sich nicht mit einem Gewerbegebiet, das geprägt sei "von werktätiger Geschäftigkeit".

AFP