Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP ist in Spanien ein erstes Urteil gefallen. Ein Gericht in Madrid sprach einer Patientin eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 7455 Euro zu, weil sie vor dem Einsetzen der Silikoneinlagen nicht ausreichend über das Risiko informiert worden sei. Ein Schönheitschirurg und eine Klinik in Madrid waren in dem Fall die Beklagten.