Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat der medialen Berichterstattung über das Privatleben von Angeklagten in Strafverfahren deutliche Grenzen gezogen. Medien dürfen intime Details wie etwa aus dem Vergewaltigungsprozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann selbst dann nicht berichten, wenn sie in der Verhandlung zwar bekannt wurden, aber in keinem Zusammenhang mit dem eigentlichen Vorwurf stehen, entschied das OLG in einem am Dienstag verkündeten Urteil. (Az: 15 U 123/119)