Bei Urteilen gegen schwerkriminelle Wiederholungstäter müssen die Gerichte regelmäßig prüfen, ob mit dem Strafurteil auch eine Sicherungsverwahrung für die Zeit nach der regulären Haft anzuordnen ist. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe gilt dies dann, wenn Vorverurteilungen und neue Tat Anhaltspunkte für einen dauerhaften Hang zu erheblichen Straftaten geben. Im konkreten Fall muss nun das Landgericht Darmstadt diese Prüfung im Fall eines Sexualstraftäters nachholen. (Az: 2 StR 404/10)