Italien hat mit der seit Jahren ungelösten Müllkrise in der Region Neapel gegen das Grundrecht der betroffenen Bevölkerung auf Schutz ihres Privatlebens verstoßen. Mit dieser Feststellung gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag 18 Klägern Recht, die in der Gemeinde Somma Vesuviana leben oder arbeiten.