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22. Oktober 2010, 16:21 Uhr

CDU muss nach Verstoß gegen Parteiengesetz knapp 62.000 Euro berappen

Die CDU muss 61.772,66 Euro Strafe wegen eines Verstoßes ihres nordrhein-westfälischen Landesverbands gegen das Parteiengesetz zahlen.

Die CDU muss 61.772,66 Euro Strafe wegen eines Verstoßes ihres nordrhein-westfälischen Landesverbands gegen das Parteiengesetz zahlen. In ihrem Rechenschaftsbericht 2005 hätte die CDU knapp 31.000 Euro als Spende einer Wählerinitiative an die Landes-CDU aufführen müssen, wie die Bundestagspressestelle am Freitag in Berlin mitteilte. Da dies unterblieben sei, müsse die Partei nun eine Sanktion in doppelter Höhe des nicht veröffentlichten Betrags bezahlen.

Die Initiative "Wähler für den Wechsel" hatte die NRW-CDU im Landtagswahlkampf 2005 durch Wahlwerbung unterstützt. Dabei habe die Partei auf Organisation und Ausgestaltung dieser Wahlwerbung "in einem Maße Einfluss genommen, dass ihr der Wert dieser durch Spenden von dritter Seite finanzierten Wahlkampfaktionen als Einnahme und zugleich als Spende zuzurechnen war", hieß es in einer Mitteilung des Bundestags.

AFP