Zwei im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung erstellte Gutachten sehen bei der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze eine Vielzahl von verfassungsrechtlichen Problemen. Die Gutachter Johannes Münder und Irene Becker bemängeln in den am Montag in Berlin vorgestellten Expertisen im Wesentlichen, dass für die Berechnung der neuen Regelsätze falsche Vergleichsgruppen und ein zu geringer Konsumbedarf angesetzt wurden. Dies habe zu zu niedrigen Hartz-IV-Sätzen geführt. Außerdem sei das von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) durchgesetzte Bildungspaket verfassungsrechtlich fragwürdig.