Die Betreiber der Internetsuchmaschine Google dürfen in ihrem Bildersuchdienst ohne weitere Erlaubnis auch verkleinerte Vorschaubilder von Profi-Fotos zeigen, wenn deren Bilder etwa von Online-Zeitungen gekauft und dann berechtigt ins Internet gestellt worden waren. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und wies damit die Klage eines Berufsfotografen ab. Er hatte in Google ein von ihm gemachtes Foto der Moderatorin Collien Fernandes entdeckt und sah darin eine Verletzung seiner Urheberrechte. (Az: I ZR 140/10)