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News am 30.05.2012
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Großer BGH-Strafsenat prüft Bestechlichkeit von Kassenärzten

Das Marketingmodell von Firmen, die Ärzte mit teuren Geschenken ködern, damit ihre Produkte häufiger verschrieben werden, steht auf der Kippe.

Das Marketingmodell von Firmen, die Ärzte mit teuren Geschenken ködern, damit ihre Produkte häufiger verschrieben werden, steht auf der Kippe. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) sieht in dem Modell laut einem Beschluss vom Donnerstag Bestechung. Die Ärzte handeln nach Ansicht der Richter bei der Verschreibung etwa von therapeutischen Hilfsmitteln nicht als Selbstständige, sondern als Amtsträger der gesetzlichen Kassen und könnten deshalb wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit bestraft werden. Die Richter wollen den Fall wegen dessen Bedeutung aber dem Großen BGH-Strafsenat vorlegen, um eine einheitliche Rechtsfortbildung zu ermöglichen.

AFP