Der hat Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Gewährleistungsansprüche der Verbraucher erheblich gestärkt. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil müssen Händler kaputte Ware nicht nur ersetzen, sondern gegebenenfalls auch ausbauen und die neue Ware wieder einbauen. Dies gilt, wenn der Mangel sich nicht reparieren lässt und vor dem Einbau nicht erkennbar war. Nur wenn dies absolut unverhältnismäßig wäre, kann der Händler ersatzweise eine Entschädigung anbieten (Az: C-65/09). Damit folgte der BGH einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg.