Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines früheren Chefarztes an der Essener Uniklinik zu drei Jahren Haft unter anderem wegen Bestechlichkeit bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Essen sei frei von Rechtsfehlern, entschied der BGH in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.