Das Land Hessen muss auch vor Gericht nicht sämtliche Details des Sicherheitskonzepts für das Atomkraftwerk Biblis offenlegen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluss. Es folgte damit der Argumentation des hessischen Umweltministeriums, die Informationen könnten für terroristische Anschläge genutzt werden. (Az: 20 F 7.10)