Ein Hinterbliebener des tödlichen Luftangriffs von Kundus hat beim Oberlandesgericht Düsseldorf die gerichtliche Überprüfung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen zwei Bundeswehr-Soldaten beantragt. Der Antragsteller habe nach eigenen Angaben bei dem Angriff vom 4. September 2009 zwei Söhne verloren und betreibe nun ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Antrag werde zunächst der Bundesanwaltschaft zur Stellungnahme zugeleitet.