Hartz-IV-Empfänger können nicht schon jetzt im Vorgriff auf die anstehende Reform höhere Leistungen verlangen. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss wies das Sozialgericht (SG) Bremen einen entsprechenden Eilantrag ab. Dem Gericht zufolge ist damit jedoch nicht entschieden, ob die Verwaltung ihrerseits freiwillig schon jetzt höhere Leistungen auszahlen darf. (Az: S 22 AS 17/11 ER)