Die Geschädigten der deutschen Tochter des britischen Lebensversicherers Equitable Life haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz wegen mangelnder Aufklärung vor dem Abschluss ihrer Lebensversicherung. Die meisten dieser Schadenersatzansprüche sind nicht verjährt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Dass die Versicherung 2002 in Großbritannien einen Vergleich angemeldet habe, ändere daran nichts. Nun muss die Vorinstanz prüfen, welcher Anteil der vom Kläger geforderten rund 198.000 Euro noch nicht verjährt ist. Das Urteil ist für eine Reihe weiterer Fälle von Bedeutung. (AZ: IV ZR 194/09)