Die in Mexikos Hauptstadt erlaubte Homo-Ehe verstößt nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs des Landes nicht gegen die Verfassung. Das Gericht lehnte am Donnerstag eine Klage der konservativen Regierung von Präsident Felipe Calderón gegen die im März in Mexiko-Stadt eingeführte Ehe gleichgeschlechtlicher Paare ab. Die Regierung hatte ihren Gang vor den Obersten Gerichtshof unter anderem damit begründet, dass die Ehe der Fortpflanzung diene. Dieses Argument wiesen die Richter nun zurück: "Die Fortpflanzung ist kein grundlegender Bestandteil der Ehe", teilte Richter Fernando Franco mit.