Ein Butterbrot mit Honig drauf ist für viele ein Leckerbissen. Doch der gesunde Aufstrich könnte Seltenheitswert bekommen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet am Dienstag, ob über Honig, der mit Genmais-Pollen verunreinigt ist, ein Handelsverbot verhängt werden muss. Das Urteil ist nicht nur für kleine und große Schleckermäuler von Bedeutung: Folgt der EuGH den entsprechenden Anträgen seines Generalanwalts, wäre das eine herbe Schlappe für die EU-Kommission und Lobbygruppen der Agrarindustrie. Sie wollen den Grundsatz der Null-Toleranz zu gentechnisch veränderten Lebensmittel aufweichen.