Honig mit gentechnisch veränderten Pollen muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vor dem Vertrieb erst geprüft und zugelassen werden. Das hat das oberste EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg entschieden (AZ: C-442/09). Die Richter gaben in dem Rechtsstreit einem Imker aus Augsburg recht, der auf Schadenersatz für seinen Honig geklagt hatte, nachdem darin Pollen von gentechnisch verändertem Mais gefunden worden waren.