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News am 31.05.2012
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Honig mit Genmais-Pollen darf erst nach Prüfung verkauft werden

Honig mit gentechnisch veränderten Pollen muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vor dem Vertrieb erst geprüft und zugelassen werden.

Honig mit gentechnisch veränderten Pollen muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vor dem Vertrieb erst geprüft und zugelassen werden. Das hat das oberste EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg entschieden (AZ: C-442/09). Die Richter gaben in dem Rechtsstreit einem Imker aus Augsburg recht, der auf Schadenersatz für seinen Honig geklagt hatte, nachdem darin Pollen von gentechnisch verändertem Mais gefunden worden waren.

AFP
 
 
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