Das Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt nach Auffassung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) künftig grundsätzlich in Frage. "Wer Gentechnik anwendet, muss künftig eventuelle Schäden ersetzen", sagte der vzbv-Vorsitzende Gerd Billen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwochsausgabe). In Europa habe das EuGH-Urteil weitreichende Auswirkungen. Es bedeute, dass genveränderte Organismen nur dann angewendet werden dürften, "wenn Gentechnik-Rückstände oder die Ausbreitung von Gentechnik-Spuren unterbunden werden", sagte Billen. Dies sei beim Anbau von GVO aber "praktisch unmöglich".