Fahranfänger können ihren Führerschein nicht einfach im Ausland machen. Deutschland muss eine solche Fahrerlaubnis nur anerkennen, wenn der Autofahrer mindestens sechs Monate in dem anderen Land gewohnt hat, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil. Damit scheiterte eine Frau aus Bayern, die ihren ersten Führerschein in Tschechien gemacht hatte, mit ihrer Klage. (Az: C-184/10)