Die 2010 verbotene "Internationale Humanitäre Hilfsorganisation" darf ihre Tätigkeit eingeschränkt wieder aufnehmen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht mit einem am Dienstag in Leipzig veröffentlichten Eilbeschluss. Danach darf die Organisation bis auf Weiteres aber keine Hilfsleistungen im Gazastreifen und im Westjordanland erbringen. (Az.: 6 VR 4.10)