Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat Jan Ullrich schuldig gesprochen, gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen zu haben.
Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat Jan Ullrich schuldig gesprochen, gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen zu haben. Der einzige deutsche Tour-de-France-Gewinner wurde wegen der Verwicklung in die Affäre um den mutmaßlichen Dopingarzt Eufemiano Fuentes zu einer zweijährigen Sperre rückwirkend vom 22. August 2011 verurteilt. Das höchste Sportgericht in Lausanne annullierte zudem sämtliche Ergebnisse Ullrichs seit dem 1. Mai 2005 bis zu seinem Karriereende.
Der Gerichtshof lehnte indes den Antrag des Radsportweltverbands UCI, Ullrich als Wiederholungstäter mit einer lebenslangen Sperre für alle Tätigkeiten im Radsport zu belegen, ab. Das erste Dopingvergehen des gebürtigen Rostockers im Jahr 2002 sei durch eine Einnahme von Amphetaminen außerhalb der Wettkampfzeit zu erklären. Ein Verstoß sei hier aber nur gegeben, wenn dies während der Wettkampfzeit geschehe, schrieb der CAS in der Urteilsbegründung.
Ullrich verliert durch den Schiedsspruch seinen dritten Platz bei der Tour de France 2005, dazu den Gesamtsieg bei der Tour de Suisse 2006 und Etappensiege bei der Tour de Suisse 2005 und der Deutschland-Tour im selben Jahr. Die Frankreich-Rundfahrt hatte Ullrich 1997 gewonnen. Für die Zukunftspläne des 38-Jährigen, der seine Laufbahn im Februar 2007 beendet hatte, ist das Urteil nicht von Bedeutung.
Mit dem Urteil ist nach mehr als fünf Jahren der Fall des einstigen deutschen Radstars beendet. Seine Verwicklung in die als Operacion Puerto bekannt gewordene Affäre war einen Tag vor dem Start der Tour de France 2006 aufgedeckt worden. Der CAS hatte den Schiedsspruch in den vergangenen Monaten dreimal hinausgeschoben.