Im juristischen Kräftemessen mit dem Bundeskartellamt hat "Jet"-Tankstellenbetreiber ConocoPhilips eine Schlappe erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf habe am Donnerstag entschieden, der Mineralölkonzern müsse den Wettbewerbshütern entgegen seinem Willen bestimmte Daten im Zusammenhang mit seiner Preispolitik liefern, teilte die Kartellbehörde am Freitag in Bonn mit. Das Unternehmen habe nun bis zum 8. Dezember Zeit, die geforderten Daten zu übermitteln.