Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Samstag in Kassel bei einer öffentlichen Verhandlung am "Tag der offenen Tür". Demnach müssen Jobcenter Arbeitslosen den üblichen Tariflohn zahlen, wenn es sich bei dem vermittelten Job nicht wie vom Gesetz verlangt, um "zusätzliche" Arbeit handelt, sondern der Job eine reguläre Beschäftigung verdrängt. So war es womöglich auch im konkreten Fall: Das Karlsruher Jobcenter hatte eine Arbeitslose an ein Pflegeheim vermittelt, wo sie als Putzfrau eingesetzt wurde. (AZ: B 4 AS 1/10 R)