Jordaniens König Abdullah II. hat erstmals Einzelheiten der von ihm zugesagten politischen und sozialen Reformen bekanntgegeben. Die von ihm im April mit der Überarbeitung der Verfassung beauftragte Kommission habe die Schaffung eines Verfassungsgerichts vorgeschlagen, sagte der jordanische Monarch laut einer Palastmitteilung am Sonntagabend. Klagen gegen Wahlen und Prozesse gegen Minister sollen künftig ausschließlich Sache der Gerichte sein. Die Befugnisse des staatlichen Militär-Sicherheitsgerichts würden auf Fälle von Hochverrat, Spionage und Terrorismus beschränkt.