Nach den gescheiterten Hartz-IV-Verhandlungen hat der Staatsrechtler Ulrich Battis die Möglichkeit ins Gespräch gebracht, bald wieder das Bundesverfassungsgericht mit der Angelegenheit zu befassen. Wenn ein Hartz-IV-Empfänger wegen der weiter ausbleibenden Regelsatz-Erhöhung beim Sozialgericht klagt, könne dieses die Angelegenheit dann direkt beim Bundesverfassungsgericht vorlegen und um Stellungnahme bitten, sagte Battis den Dortmunder "Ruhr Nachrichten" vom Donnerstag. Dann könne das Verfassungsgericht die eigentlich zum 1. Januar 2011 geplante Erhöhung des Regelsatzes um fünf Euro auch ohne gesetzliche Grundlage anordnen.