Der Bund darf die Verwendung seiner Finanzhilfen zur Konjunkturbelebung in den Ländern nur beschränkt kontrollieren. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Demnach darf der Bund in Ländern und Kommunen nur dann aktiv werden, wenn es im Einzelfall Hinweise darauf gibt, dass Mittel aus dem Konjunkturpaket II unsachgemäß verwendet wurden. Darüber hinausgehende Befugnisse, die der Bund sich selbst einräumte, verstoßen laut Gericht gegen die Selbständigkeit der Länder. (AZ: 2 BvF 1/09)