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News am 30.05.2012
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Karlsruhe bestätigt härtere Gangart gegen Manager bei Untreue

Das Bundesverfassungsgericht hat die härtere Gangart des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen Wirtschafts- und Banken-Manager bei Untreue bejaht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die härtere Gangart des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen Wirtschafts- und Banken-Manager bei Untreue bejaht. Der Untreuetatbestand sei im Gesetz zwar sehr weit gefasst und "unscharf" formuliert, er wurde von den Gerichten jedoch in langjähriger Praxis konkretisierend ausgelegt, heißt es in einem am Mittwoch vom Gericht veröffentlichten Beschluss. Die Verfassungshüter forderten jedoch, dass für eine Verurteilung wegen Untreue der jeweils entstandene Schaden zuvor konkret bestimmt werden muss.

AFP