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News am 30.05.2012
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Karlsruhe erleichtert Befreiung von Rundfunkgebühren

Menschen, deren Einkommen nur knapp oberhalb des Existenzminimums liegt, müssen von den Rundfunkgebühren teilweise befreit werden.

Menschen, deren Einkommen nur knapp oberhalb des Existenzminimums liegt, müssen von den Rundfunkgebühren teilweise befreit werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Entscheidung betrifft alle Empfänger von Sozialleistungen, die einen geringfügigen Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld erhalten, sowie Rentner mit einem Einkommen knapp oberhalb der sozialen Regelleistungen. Wenn in diesen Fällen der übersteigende Betrag die Rundfunkgebühren nicht abdeckt, müssen die öffentlich-rechtlichen Sender laut Beschluss auf den fehelnden Rest verzichten. (Az: 1 BvR 3269/08 u. a.)

AFP