Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesnetzagentur im Kampf gegen Monopole im Telekommunikationsmarkt grundsätzlich gestärkt. Klagen von Unternehmen gegen Marktregulierungen der Bonner Behörde sind laut einem am Donnerstag veröffentlichten Gerichtsbeschluss künftig nur sehr schwer möglich. Karlsruhe begründete dies mit dem weiten Ermessensspielraum der Regulierungsbehörde bei der Analyse von Märkten. Zudem verfolge die Behörde mit dem Verbraucherschutz und der "Sicherstellung chancengleichen Wettbewerbs" auf dem Telekommunikationsmarkt "gewichtige Gemeinwohlziele". (AZ: 1 BvR 1932/08)