Eltern sollen künftig auf Grundlage einheitlicher Kriterien bei den gesetzlichen Krankenkassen Mutter- oder Vater-Kind-Kuren beantragen können. Der GKV-Spitzenverband, das Müttergenesungswerk und der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) veröffentlichten am Dienstag eine überarbeitete Fassung der Richtlinie, aufgrund derer Mitarbeiter von Krankenkassen über die Vergabe der Kuren und anderer Rehabilitationsmaßnahmen entscheiden. Der Bundesrechnungshof hatte die Änderung angemahnt, nachdem die Zahl der abgelehnten Kuranträge im vergangenen Jahr in die Höhe geschnellt war.